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Die
Erhaltung und Verbesserung einer Immobilie
ergibt sich aus wirtschaftlichen, technischen und gesetzlichen
Überlegungen heraus.
Anhand der routinemäßigen Überprüfung der Bausubstanz
wird ggf. ein Mängelbericht erstellt. Zur Behebung etwaiger
Missstände werden, evt. gemeinsam mit einem Bautechniker,
Kostenvoranschläge
eingeholt. Nach Absprache mit dem
Eigentümer erfolgt eine entsprechende Beauftragung der
Arbeiten sowie deren Überprüfung.
Dabei wird insbesondere auf eine mängelfreie Abnahme
Wert gelegt. Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden
Fällen wie Rohrbruch, Brand, Sturmschäden. Prüfung von Sicherheitseinrichtungen
durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein,
z. B.
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Heizung,
- Aufzüge,
- Blitzschutzanlagen,
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Lüfter
und CO2- Anlagen,
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Notbeleuchtungen,
- kraftbetätigte
Garagentore,
- Brandschutzeinrichtungen
einschl. Zufahrten.
Wenn erforderlich, werden Gewährleistungsansprüche verfolgt. Die Verwaltung
sorgt für die Durchführung der Haus-/Nutzungsordnung.
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