Beauftragung und Überprüfung von technischen Dienstleistungen

Die Erhaltung und Verbesserung einer Immobilie ergibt sich aus wirtschaftlichen, technischen und gesetzlichen Überlegungen heraus.
Anhand der routinemäßigen Überprüfung der Bausubstanz wird ggf. ein Mängelbericht erstellt. Zur Behebung etwaiger Missstände werden, evt. gemeinsam mit einem Bautechniker,
Kostenvoranschläge eingeholt. Nach Absprache mit dem Eigentümer erfolgt eine entsprechende Beauftragung der Arbeiten sowie deren Überprüfung. Dabei wird insbesondere auf eine mängelfreie Abnahme Wert gelegt. Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch, Brand, Sturmschäden. Prüfung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein, z. B.

  • Heizung,
  • Aufzüge,
  • Blitzschutzanlagen,
  • Lüfter und CO2- Anlagen,
  • Notbeleuchtungen,
  • kraftbetätigte Garagentore,
  • Brandschutzeinrichtungen einschl. Zufahrten.

Wenn erforderlich, werden Gewährleistungsansprüche verfolgt. Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der Haus-/Nutzungsordnung.