Nebenkosten: Abrechnung und Kontrolle

Die Nebenkosten werden pünktlich anschaulich und klar, jeweils nach den aktuellen geltenden gesetzlichen Richtlinien und den mietvertraglichen Erfordernissen, abgerechnet. Verjährungen und Verwirkungen werden so vermieden.
Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches mit folgender Heiz- und Warmwasserabrechnung.
Die Wirtschaftlichkeit der angefallenen Kosten und deren Umlagefähigkeit auf die Mieter wird ständig überprüft.
Sorgfältige Kalkulationen für nur notwendige Aufwendungen ersparen sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter unnötige Ausgaben.